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Bereits in den Jahren 2005/2006 wurden umfangreiche Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagentechnik durchgeführt, die die hohen Vorgaben aus den Genehmigungsbescheiden umsetzen. Messtechnische Nachweise durch eine zugelassene Messstelle zeigen die Erfüllung der Auflagen.
Die Geräuschentwicklung durch den Gießereibetrieb wird nach der Erweiterung der Produktion 40 dB (A) betragen – und somit im gesetzlichen Rahmen liegen. Damit ist der Nachtbetrieb – bei erweiterter Produktionstätigkeit nicht lauter als bisher. Umfangreiche anlagenseitige und bauseitige Maßnahmen sorgen für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.