UMWELT & VERANTWORTUNG

Verantwortung für unsere Mitarbeiter - Verantwortung für Chemnitz

Es ist uns ein Selbstverständnis, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter in wirtschaftlicher Hinsicht sicher und anspruchsvoll zu gestalten. Ebenso selbstverständlich ist es darauf zu achten, dass Prozesse, welche die Umwelt beeinträchtigen können,
einer ständigen Kontrolle – in rechtlicher wie technischer Hinsicht unterworfen sind.

Da es in einer Gießerei, wie in beinahe jeder industriellen Fertigungsstätte seit Beginn
der industriellen Revolution vor über 150 Jahren zum Ausstoß von luftfremden
Substanzen kommt, gibt der Gesetzgeber verbindliche Richtlinien vor, damit der Umgang
mit diesen Stoffen in geordneten und für Mitarbeiter und Umweilt – dies beinhaltet auch das Umfeld – sauberen, gefahrlosen Bahnen abläuft.



Ein Gesetz für Alle! (Fälle)


Um schädliche Umweltauswirkungen auf den Einwirkbereich auszuschließen, werden in der Technischen Anleitung (TA) Luft Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen (Emission) und Grenzwerte für die Einwirkung (Immission) u. a. zum Schutz der menschlichen Gesundheit, aber auch für andere Schutzgüter, vorgegeben.
Die Grenzwerte für den Ausstoß wurden in der TA Luft so fixiert, dass bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass auch die Grenzwerte für die Einwirkung (Immission) sicher eingehalten werden.
Die Festlegungen der TA Luft wurden in den gültigen Genehmigungsbescheiden für den Anlagenbetrieb mindestens als Grenzwert übernommen, beim Staub wurde die Grenzwertvorgabe sogar halbiert (statt der möglichen 20 mg/m³ nur 10 mg/m³ als Grenzwert vorgegeben). Turnusmäßige Messungen zeigten, dass die Grenzwerte für alle Quellen eingehalten und teilweise deutlich unterschritten werden. . . . mehr.