
UMWELT & VERANTWORTUNG
Verantwortung für unsere Mitarbeiter - Verantwortung für Chemnitz
Es ist uns ein Selbstverständnis, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter
in wirtschaftlicher Hinsicht sicher und anspruchsvoll zu gestalten. Ebenso
selbstverständlich ist es darauf zu achten, dass Prozesse, welche die
Umwelt beeinträchtigen können,
einer ständigen Kontrolle in rechtlicher wie technischer Hinsicht
unterworfen sind.
Da es in einer Gießerei, wie in beinahe jeder industriellen Fertigungsstätte
seit Beginn
der industriellen Revolution vor über 150 Jahren zum Ausstoß von
luftfremden
Substanzen kommt, gibt der Gesetzgeber verbindliche Richtlinien vor, damit
der Umgang
mit diesen Stoffen in geordneten und für Mitarbeiter und Umweilt
dies beinhaltet auch das Umfeld sauberen, gefahrlosen Bahnen abläuft.
Ein Gesetz für Alle! (Fälle)
Um schädliche Umweltauswirkungen auf den Einwirkbereich auszuschließen,
werden in der Technischen Anleitung (TA) Luft Grenzwerte für den Ausstoß
von Schadstoffen (Emission) und Grenzwerte für die Einwirkung (Immission)
u. a. zum Schutz der menschlichen Gesundheit, aber auch für andere Schutzgüter,
vorgegeben.
Die Grenzwerte für den Ausstoß wurden in der TA Luft so fixiert,
dass bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass auch die Grenzwerte für
die Einwirkung (Immission) sicher eingehalten werden.
Die Festlegungen der TA Luft wurden in den gültigen Genehmigungsbescheiden
für den Anlagenbetrieb mindestens als Grenzwert übernommen, beim
Staub wurde die Grenzwertvorgabe sogar halbiert (statt der möglichen
20 mg/m³ nur 10 mg/m³ als Grenzwert vorgegeben). Turnusmäßige
Messungen zeigten, dass die Grenzwerte für alle Quellen eingehalten und
teilweise deutlich unterschritten werden. . . .
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