
UMWELT & VERANTWORTUNG
GUTEN ABEND GUTE NACHT!

Bereits in den Jahren 2005/2006 wurden umfangreiche Schallschutzmaßnahmen
an Gebäuden und Anlagentechnik durchgeführt, die die hohen Vorgaben
aus den Genehmigungsbescheiden umsetzen. Messtechnische Nachweise durch eine
zugelassene Messstelle zeigen die Erfüllung der Auflagen.
Die Geräuschentwicklung durch den Gießereibetrieb wird nach der
Erweiterung der Produktion 40 dB (A) betragen und somit im gesetzlichen
Rahmen liegen.
Damit ist der Nachtbetrieb bei erweiterter Produktionstätigkeit
nicht lauter als bisher.
Umfangreiche anlagenseitige und bauseitige Maßnahmen sorgen für
die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.